Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen benötigen zur Zeit nur eine ärztliche Verordnung (Rezept) vom Augen- oder Hausarzt. Über Ausnahmen informieren wir Sie bei Anmeldung bzw. Terminvergabe. Seit dem 01.01.2004 schreibt der Gesetzgeber eine Zuzahlung von 10€ vor.
Bei anderen Kostenträgern (Berufgenossenschaft, orthopädische Versorgungsstelle) genügt eine Kostenübernahmeerklärung.
Weiterhin kann eine Versorgung gegen Privatrechnung/Barzahlung erfolgen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.